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Tachographenpflicht für Transporter von 2,5–3,5 t ab Juli 2026

Praxisnah: Wen die neue Pflicht betrifft, seit wann sie gilt, welcher Tachograph verwendet wird und was vor der Montage vorzubereiten ist.

Veröffentlicht 16. 9. 2026

Was sich seit dem 1. Juli 2026 geändert hat

Seit dem 1. Juli 2026 fallen auch bestimmte leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 t, die im internationalen Güterverkehr oder bei Kabotage eingesetzt werden, unter die Vorschriften zu Lenkzeiten und Tachographen. Bei der Beurteilung zählt die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs einschließlich eines etwaigen Anhängers oder Aufliegers.

Es handelt sich also nicht automatisch um eine Pflicht für jeden Firmen-Transporter. Entscheidend sind die konkrete Art des Transports und mögliche Ausnahmen.

Welcher Tachograph benötigt wird

Für die betroffenen leichten Nutzfahrzeuge wird der Smart Tachograph 2 verwendet. Vor der Montage müssen das konkrete Fahrzeug, die elektrische und mechanische Vorbereitung sowie das benötigte Zubehör geprüft werden.

  • Marke und Modell des Fahrzeugs
  • Baujahr
  • Kennzeichen
  • idealerweise die VIN
  • Angaben zum aktuellen Tachographen, falls bereits vorhanden

So gehen Sie vor der Montage vor

Senden Sie die Fahrzeugdaten über die Online-Terminbuchung. Der Service prüft die technische Lösung und klärt Arbeitsumfang, benötigte Teile und Preis im Voraus. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug unter die neue Pflicht fällt, geben Sie in der Notiz an, ob es im Inland, international oder im Kabotageverkehr eingesetzt wird.

Wichtig: Die Übersicht dient als Informationswegweiser und redaktionelle Orientierung. Prüfen Sie bei gesetzlichen Pflichten, Fristen und Ausnahmen stets den aktuellen Wortlaut der Vorschriften und die offiziellen Quellen.